Ein Arbeiter kämpft um sein Recht
Als Theodor Schröder am 1. Juni 1891 das Gerresheimer Rathaus betrat, fühlte er sich gekränkt und war wütend. Er hatte seine Arbeitsstelle bei der Firma „D. Künne & Sohn“ verloren, obwohl der gelernte Maschinensteller stets zuverlässig und pünktlich war. Nun war er ohne Vorwarnung entlassen worden und den Lohn war man ihm auch schuldig geblieben. Vor einem Beamten gab Schröder an, dass eine der Maschinen reparaturbedürftig geworden sei, was „jedoch leicht und schnell“ hätte behoben werden können. Der 44-jährige Arbeiter habe dies auch dem zuständigen Meister so gesagt.
Stattdessen hatte man in der Firma eine andere Lösung gefunden: Man hatte eine neue Maschine zur Herstellung kleiner Metallstifte angeschafft. Da Schröders Sehkraft hierfür aber nicht ausreichte, hatte er um Versetzung gebeten.
Der Firmenchef zeigte sich aber uneinsichtig und ließ Schröder weiter an der neuen Maschine arbeiten. Dieser stellte daher seine Arbeit am 28. Mai ein. Nun beschwerte er sich darüber, dass für die Zeit vom 16. bis 28. Mai bisher keinen Lohn erhalten und auch kein Entlassungszeugnis erhalten habe.
Verhandelt wurde bereits am nächsten Tag unter Leitung des Stellvertreters des Bürgermeisters, in diesem Falle vom konkurrierenden Drahtstiftefabrikanten Ignaz Dreher.
Schröder wiederholte seine Aussage und Dreher stellte fest, dass Schröder der rückständige Lohn sowie ein Zeugnis nach § 124 der Gewerbeordnung zustünde, sofern seine Aussagen der Wahrheit entsprächen. Um dies zu klären, solle Wachtmeister Schimkat mit dem Firmeninhaber sprechen. Dieser vermerkte dann am 10. Juni 1891: „Durch Vergleich mit dem Arbeitgeber erledigt.“ Wie dieser Vergleich aussah, ist nicht überliefert.
Stattdessen hatte man in der Firma eine andere Lösung gefunden: Man hatte eine neue Maschine zur Herstellung kleiner Metallstifte angeschafft. Da Schröders Sehkraft hierfür aber nicht ausreichte, hatte er um Versetzung gebeten.
Der Firmenchef zeigte sich aber uneinsichtig und ließ Schröder weiter an der neuen Maschine arbeiten. Dieser stellte daher seine Arbeit am 28. Mai ein. Nun beschwerte er sich darüber, dass für die Zeit vom 16. bis 28. Mai bisher keinen Lohn erhalten und auch kein Entlassungszeugnis erhalten habe.
Verhandelt wurde bereits am nächsten Tag unter Leitung des Stellvertreters des Bürgermeisters, in diesem Falle vom konkurrierenden Drahtstiftefabrikanten Ignaz Dreher.
Schröder wiederholte seine Aussage und Dreher stellte fest, dass Schröder der rückständige Lohn sowie ein Zeugnis nach § 124 der Gewerbeordnung zustünde, sofern seine Aussagen der Wahrheit entsprächen. Um dies zu klären, solle Wachtmeister Schimkat mit dem Firmeninhaber sprechen. Dieser vermerkte dann am 10. Juni 1891: „Durch Vergleich mit dem Arbeitgeber erledigt.“ Wie dieser Vergleich aussah, ist nicht überliefert.
