Eine effiziente Idee, die allerdings die Behörden auf den Plan rief
Peter Jorissens Grundstück war, im Gegensatz zu denen der benachbarten Mitbewerber, relativ überschaubar. Entsprechend wenig Platz stand für einen Ringofen und die dazugehörige Peripherie zur Verfügung. Wäre es da nicht praktisch, die Trocknung der Lehmziegel zu beschleunigen, um somit weniger Fläche für die Trockenschuppen zu verschwenden?
Normalerweise müssen die gepressten Lehmziegel über mehrere Wochen in den Trockenschuppen „an der Luft“ getrocknet werden. Wäre es da nicht sinnvoll, die heiße Abluft des Ringofens, anstatt sie über den hohen Kamin direkt in die Luft zu pusten, über ein ausgeklügeltes Ventilationssystem durch die Trockenschuppen zu leiten? Somit würde die Trocknungszeit um ein Vielfaches verringert und zudem deutlich weniger Platz benötigt – Fläche, die dem Ziegeleibesitzer Peter Jorissen sowieso nur begrenzt zur Verfügung stand.
Auch wenn die eigentliche, durchaus effiziente Idee nicht von ihm selbst stammte: Herr Jorissen hat eine Exhausteranlage - so nannte man damals das Ventilationssystem - an seinen Ringofen angeschlossen. Und wieso nicht die Rauchgase der Dampfmaschine ebenso nutzen? So weit, so gut. Doch dann kam die Königliche Gewerbeinspektion Düsseldorf ihn besuchen und stellte am 13. Juni 1911 förmlich fest:
„Der Ziegeleibesitzer Jorissen und sein Betriebsdirektor Ihrke haben an der von ihnen betriebenen Ringofenziegelei Kaiserburg und der damit verbundenen Dampfkesselanlage zu Ludenberg bei Gerresheim, zwei gewerbliche Anlagen, die einer besonderen Genehmigung […] bedürfen, ohne neue Genehmigung wesentliche Veränderungen der Betriebsstätte und wesentliche Änderungen im Betriebe vorgenommen. Sie leiten nämlich die Rauchgase des Ringofens nicht mehr durch den 35m hohen Kamin, […], sondern vermittels einer Exhausteranlage durch die Trockenanlage und lassen sie durch einen niedrigen, dich über [dem] Dach eines Schuppens ausmündenden Holzschlot in die Luft entweichen. Das gleiche geschieht mit den Rauchgasen der Dampfkesselanlage, die demzufolge [nicht] mit natürlichem, sondern künstlichem Zuge betrieben wird.“
Was folgte, war ein umfangreicher Schriftverkehr. Und erst, nachdem die Anlage den behördlichen Anforderungen entsprach, folgte am 11. Januar 1913 deren Genehmigung.
Normalerweise müssen die gepressten Lehmziegel über mehrere Wochen in den Trockenschuppen „an der Luft“ getrocknet werden. Wäre es da nicht sinnvoll, die heiße Abluft des Ringofens, anstatt sie über den hohen Kamin direkt in die Luft zu pusten, über ein ausgeklügeltes Ventilationssystem durch die Trockenschuppen zu leiten? Somit würde die Trocknungszeit um ein Vielfaches verringert und zudem deutlich weniger Platz benötigt – Fläche, die dem Ziegeleibesitzer Peter Jorissen sowieso nur begrenzt zur Verfügung stand.
Auch wenn die eigentliche, durchaus effiziente Idee nicht von ihm selbst stammte: Herr Jorissen hat eine Exhausteranlage - so nannte man damals das Ventilationssystem - an seinen Ringofen angeschlossen. Und wieso nicht die Rauchgase der Dampfmaschine ebenso nutzen? So weit, so gut. Doch dann kam die Königliche Gewerbeinspektion Düsseldorf ihn besuchen und stellte am 13. Juni 1911 förmlich fest:
„Der Ziegeleibesitzer Jorissen und sein Betriebsdirektor Ihrke haben an der von ihnen betriebenen Ringofenziegelei Kaiserburg und der damit verbundenen Dampfkesselanlage zu Ludenberg bei Gerresheim, zwei gewerbliche Anlagen, die einer besonderen Genehmigung […] bedürfen, ohne neue Genehmigung wesentliche Veränderungen der Betriebsstätte und wesentliche Änderungen im Betriebe vorgenommen. Sie leiten nämlich die Rauchgase des Ringofens nicht mehr durch den 35m hohen Kamin, […], sondern vermittels einer Exhausteranlage durch die Trockenanlage und lassen sie durch einen niedrigen, dich über [dem] Dach eines Schuppens ausmündenden Holzschlot in die Luft entweichen. Das gleiche geschieht mit den Rauchgasen der Dampfkesselanlage, die demzufolge [nicht] mit natürlichem, sondern künstlichem Zuge betrieben wird.“
Was folgte, war ein umfangreicher Schriftverkehr. Und erst, nachdem die Anlage den behördlichen Anforderungen entsprach, folgte am 11. Januar 1913 deren Genehmigung.
