Dreher und seine Arbeiter

6.3 Dreher und seine Arbeiter
Über den Alltag im Werk ist wenig bekannt, weil entsprechende Quellen nur durch Zufall überliefert sind. Vor allem Probleme zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter sind überliefert. Ein Beispiel hierfür bietet der Fall von Wilhelm Broich.
 
Der Betrieb war relativ klein mit einer Arbeiterzahl von vermutlich etwa 150. Das Verhältnis zwischen dem Fabrikherrn und seinen Mitarbeitern kann als patriarchalisch bezeichnet werden. Zuverlässigkeit, Loyalität und gute Führung wurden erwartet, wofür man im Gegenzug von sozialen Fürsorgeeinrichtungenprofitieren konnte. So wurden Arbeiterwohnungen in direkter Nähe zum Werk gebaut.
 
Zu diesen Maßnahmen gehörte ab den 1880er Jahren auch die gesetzlich verankerte Einführung einer Betriebskrankenkasse. In den Akten der Stadtverwaltung sind verschiedene Fälle überliefert, u.a. der des Arbeiters Wilhelm Broich. Dieser wurde im August 1901 krank und beantragte Krankengeld. Er beschwerte sich jedoch anschließend darüber, dass ihm dieses „verweigert wird, weil die Krankheit auf Alkoholgenuss zurückzuführen sei“. Zudem sei er „während der Krankheit auf einem Rad gefahren und betrunken“ gewesen.
 
In seiner Gegendarstellung heißt es: „Ich habe noch nie mit einem Rad gefahren, kann überhaupt nicht fahren. Betrunken bin ich während der Krankheit auch nicht gewesen. Eine Fingerverletzung, die ich mir in der Fabrik zugezogen habe, einen Stahlsplitter in den Finger gestoßen, sollte dadurch entstanden sein, daß ich mit dem Fahrrad in eine Hecke gefahren sein, daß das nun nicht der Fall ist, wird bereits erbracht durch das Zeugnis des Wilhelm Steinkämper, welcher mir den Stahlsplitter in der Fabrik wieder aus dem Finger gezogen hat.“
 
In einer ersten Erwiderung der Firma heißt es: „Es ist Thatsache, dass Broich während seiner letzten Krankheit […] betrunken gewesen ist und wird dieserhalb auf das Zeugnis des Stiftstellers Anton Gutena, hierselbst, hingewiesen, welchen wir zu vernehmen bitten“.
 
Bei der folgenden Befragung gab der benannte Zeuge zwar an, dass Broich an dem Sonntagmorgen betrunken gewesen, aber nicht selbst Rad gefahren sei. Dieser habe nur bei Radfahrübungen eines Jungen zugeschaut. Hierfür benannte er noch weitere Zeugen. Diese Aussagen und ein Gutachten des zuständigen Arztes führten dazu, dass im Sinne des Arbeiters Wilhelm Broich entschieden wurde und die Fabrikkrankenkasse das Krankengeld bezahlen musste.
Antrag Fabrikkrankenkasse Dreher & Sohn
Antrag der Fabrikkrankenkasse von Dreher & Sohn, den Arbeiter Ferdinand Becker trotz weiterer Beschäftigung aus der Kasse entlassen zu dürfen (StAD)
Arbeiterwohnungen Dreher & Sohn
Entlang der Gräulinger- und der Gerricusstraße befanden sich bis in die 1960er Jahre die Arbeiterwohnungen der Firma Dreher & Sohn (Drogerie Hillesheim Behr)