Wie kam es zur Stiftung der Familie Frieding?
Text der Stiftungsurkunde vom 30. Juni 1891 (Auszüge):
Die Eheleute Heinrich Frieding, Fabrikant, und Agnes Hahn zu Gerresheim wohnend erklären hierdurch, auf einem Grundstücke der römisch-katholischen Kirche zu Gerresheim, in der Nähe der Pfarrkirche gelegen […] ein neues Gebäude nach dem beiliegenden Bauplan zu errichten. Dieses soll als vollständiges Eigenthum der oben genannten römisch-katholischen Kirche gehören unter folgenden Bedingungen:
1. Dieses Gebäude soll als Wohnung für römisch-katholische Schwestern benutzt werden, dieselben sollen außerhalb des Hauses die Krankenpflege bei den Familien in der Pfarrgemeinde Gerresheim ohne Unterschied ohne Unterschied der Confession übernehmen. Der römisch-katholische Kirchenvorstand übernimmt die Verwaltung und die Sorge für den Unterhalt der Schwestern, es bleibt demselben überlassen, auf welche Weise dieses eingerichtet wird
2. die Schwestern sollen gehalten sein, alle Monate des Jahres einen Rosenkranz für die Verstorbenen der Familien Frieding und Hahn zu beten
3. Jedes Jahr auf Aloysius-Tag möglichst soll in der römisch-katholischen Pfarrkirche hierselbst ein feierliches Hochamt gehalten werden für die Verstorbenen und noch Lebenden der Familie Frieding. Die Kosten hierfür sollen aus der römisch-katholischen Kirchenkasse bestritten werden: […] Wenn späterhin der römisch-katholische Kirchenvorstand es für besser halten sollte, anstatt Schwestern römisch-katholischen Brüdern die Krankenpflege zu übertragen, kann auch dieses geschehen unter den oben angegebenen Bedingungen. […]
Das Haus soll den Namen „Aloysianum“ erhalten.
Die Eheleute Heinrich Frieding, Fabrikant, und Agnes Hahn zu Gerresheim wohnend erklären hierdurch, auf einem Grundstücke der römisch-katholischen Kirche zu Gerresheim, in der Nähe der Pfarrkirche gelegen […] ein neues Gebäude nach dem beiliegenden Bauplan zu errichten. Dieses soll als vollständiges Eigenthum der oben genannten römisch-katholischen Kirche gehören unter folgenden Bedingungen:
1. Dieses Gebäude soll als Wohnung für römisch-katholische Schwestern benutzt werden, dieselben sollen außerhalb des Hauses die Krankenpflege bei den Familien in der Pfarrgemeinde Gerresheim ohne Unterschied ohne Unterschied der Confession übernehmen. Der römisch-katholische Kirchenvorstand übernimmt die Verwaltung und die Sorge für den Unterhalt der Schwestern, es bleibt demselben überlassen, auf welche Weise dieses eingerichtet wird
2. die Schwestern sollen gehalten sein, alle Monate des Jahres einen Rosenkranz für die Verstorbenen der Familien Frieding und Hahn zu beten
3. Jedes Jahr auf Aloysius-Tag möglichst soll in der römisch-katholischen Pfarrkirche hierselbst ein feierliches Hochamt gehalten werden für die Verstorbenen und noch Lebenden der Familie Frieding. Die Kosten hierfür sollen aus der römisch-katholischen Kirchenkasse bestritten werden: […] Wenn späterhin der römisch-katholische Kirchenvorstand es für besser halten sollte, anstatt Schwestern römisch-katholischen Brüdern die Krankenpflege zu übertragen, kann auch dieses geschehen unter den oben angegebenen Bedingungen. […]
Das Haus soll den Namen „Aloysianum“ erhalten.

